Wenn es um die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Strafverfahren geht, gibt es keinen Platz für Kompromisse. Rechtsanwalt Jascha Briel kennt als spezialisierter Strafverteidiger die Herausforderungen und Chancen des Jugendstrafrechts bestens. Er ist der Anwalt, den Sie brauchen, wenn es ernst wird – ganz gleich, ob er als Pflichtverteidiger oder im Rahmen eines Wahlmandats tätig wird.
Jeder Jugendliche verdient eine faire und umfassende Verteidigung, und genau das bietet RA Briel!
In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr. Das bedeutet, ab diesem Alter werden Jugendliche für ihre Taten zur Verantwortung gezogen. Das Jugendstrafrecht ist speziell darauf ausgelegt, die Entwicklungen und psychologischen Reifungsprozesse der Jugendlichen zu berücksichtigen. Es ist entscheidend, dass Ihre Verteidigung nicht nur die Gesetze versteht, sondern auch die Einzigartigkeit und Sensibilität dieser Lebensphase erkennt und gegenüber Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft entsprechend überzeugend argumentiert. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) bringt einzigartige Herausforderungen aber auch einige Chancen mit sich, die eine tiefgreifende Fachkenntnis in Jugendstrafsachen erfordern.
Wenn ein Jugendlicher zwischen 14 und 17 Jahren in Schwierigkeiten gerät, braucht er einen Verteidiger, der die feinen Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht kennt und damit umzugehen weiß.
Hier kommt Rechtsanwalt Jascha Briel ins Spiel – er ist bereit, als Strafverteidiger für die Zukunft Ihres Kindes zu kämpfen!
Aber was ist mit Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren?
Hier wird es kompliziert! Während sie grundsätzlich dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen, gibt es immer noch Möglichkeiten, das Jugendstrafrecht anzuwenden, die die Umstände und die persönliche Reife des Täters berücksichtigen. Das ist mehr als nur ein juristischer Prozess; das ist eine Chance, das Leben eines jungen Menschen in eine positive Richtung zu lenken. Die Ermittlung des Reifestandes ist in diesem Fall von entscheidender Bedeutung, um das Stigma einer strafrechtlichen Verurteilung nach dem normalen Erwachsenenstrafrecht zu verhindern.
Durch eine umfassende Analyse der Persönlichkeit des Heranwachsenden wird sein Entwicklungsstand ermittelt, was großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben kann. Hier sollte auf jeden Fall ein erfahrener Anwalt und Strafverteidiger zur Seite stehen, der die Bedeutung dieser Beurteilung versteht und nutzt.
Das Jugendstrafrecht bietet nicht nur Strafen, sondern auch Chancen! Die Rechtsfolgen sind nicht die gleichen wie im Erwachsenenstrafrecht. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden auf welche das JGG anzuwenden ist stehen vor allem der Erziehungsgedanke und die individuelle Entwicklung des Täters im Vordergrund. Strafen können von Erziehungsmaßnahmen über Zuchtmittel bis hin zu Jugendstrafen reichen – alles mit dem Ziel, eine positive Verhaltensänderung zu erreichen.
Es geht darum, nicht nur zu bestrafen, sondern die Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass das Jugendstrafrecht nicht immer zwangsläufig zu milderen Strafen führt. Oftmals kann es sogar härter sein, z.B. wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass im Einzelfall verstärkt auf den Jugendlichen eingewirkt werden muss!
So können Verfahren gegen Jugendliche in einigen Fällen angestrengt werden, die möglicherweise bei Erwachsenen nie zur Anklage gekommen wären. Gleiches gilt für die Negativfolgen: Verfahren gegen Jugendliche können viel länger in den Registern und Aufzeichnungen bleiben als bei Erwachsenen. Vertrauen Sie daher auf die Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwalt Jascha Briel, um diese die Zukunft Ihres Kindes belastenden Konsequenzen so weit wie möglich zu vermeiden und die besten Ergebnisse für Ihren Fall zu erzielen! Setzen Sie auf Rechtsanwalt Jascha Briel aus Hamburg Schnelsen – einem Experten auch in der Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Handeln Sie jetzt und sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes! Es gibt keinen besseren Moment als jetzt, um Ihr Vertrauen in einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt zu setzen!
Rechtsanwalt Jascha Briel - Individuelle Strafverteidigung nach Maß in Hamburg-Schnelsen
Telefon: 040 / 58 91 79 01 | Adresse: Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg (Schnelsen)
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