Erste Tipps und Empfehlungen von einem erfahrenen Strafverteidiger bei einer Vorladung als Beschuldigter.
Ohne Aktenkenntnis welche Sie nur über einen Rechtsanwalt erhalten lautet das oberste Gebot: Schweigen! Erscheinen Sie nicht zum Termin bei der Polizei und machen auch keine schriftlichen Angaben! Sonst laufen Sie Gefahr, sich unnötig selbst zu belasten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn Sie sich selbst als unschuldig betrachten.
Kontaktieren Sie unverzüglich einen erfahrenen Strafverteidiger wie RA Briel. Dieser wird mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen und sich im Regelfall bei der Polizei für Sie melden und einen evtl. Termin für Sie absagen.
Nachdem Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte zur Einsicht erhalten hat, wird er mit Ihnen die Sach- und Rechtslage erörtern sowie eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Einen Anspruch auf vollständige, unbeschränkte Einsichtnahme in die Ermittlungsakte haben Sie ausschließlich über einen Rechtsanwalt.
Bewahren Sie Ruhe. Ein Strafverfahren ist eine belastende und unübersichtliche Situation. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen hier den richtigen Fokus zu setzen und den Überblick zu behalten. Vorschnelle Aussagen oder Unterredungen mit Mitbeschuldigten schaden oft mehr als sie nutzen.
Es gibt kaum etwas beunruhigenderes, als eine Vorladung der Polizei zu erhalten – es fühlt sich für Sie möglicherweise an, als würde sich der Boden unter Ihren Füßen auftun.
Ein solches Schriftstück kann der Beginn eines verunsichernden Strafverfahrens sein. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, wie wichtig es ist, in dieser belastenden Situation besonnen zu handeln!
Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung erhalten haben, ist es von entscheidender Bedeutung, Ruhe zu bewahren und die Situation strategisch zu navigieren:
Es mag sich zwar wie eine Einladung in der Form einer Vorladung darstellen, doch denken Sie daran, dass Sie nicht verpflichtet sind, sofort und ohne umfassende rechtliche Beratung zu reagieren oder vor der Polizei - sei es schriftlich oder im Form einer Vernehmung - auszusagen.
Der Schlüssel zu Ihrer Verteidigung liegt viel mehr darin, die Einladung gerade nicht leichtfertig anzunehmen, sondern zunächst von Ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, also vorerst vollständig zu schweigen. Dies kann Ihnen im weiteren Verlauf des Straf- oder Ermittlungsverfahrens auch unter keinen Umständen negativ angelastet werden.
Die Wahrheit ist: Ihre Aussage könnte Ihnen mehr schaden als nutzen – besonders wenn Sie im ersten Moment nicht wissen, welche Informationen die Ermittlungsbehörden über Sie haben!
Egal, ob Sie unschuldig sind oder nicht, die Gefahr, durch eine unbedachte Aussage sich selbst zu belasten, ist allzu real. Daher ist es unerlässlich, so schnell wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben.
Setzen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Jascha Briel in Hamburg Schnelsen.
Bei einem frühen ersten Treffen erhalten Sie die vielversprechendsten Optionen für Ihre erfolgreiche Verteidigung.
Ihr Rechtsanwalt wird in der Regel unverzüglich die Vorladung absagen und Akteneinsicht beantragen. Denn nur durch das Studium der Ermittlungsakte kann er Ihnen helfen, die Vorwürfe gegen Sie zu verstehen und eine starke Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Diese Akten enthalten wichtige Beweise wie Zeugenberichte und Videos, auf die nur Ihr Verteidiger unbeschränkten Zugriff hat, Sie allein als Beschuldigter hingegen nicht. Nur durch Kenntnis und intensives Studium der Ermittlungsakte kann das ansonsten vorhandene Informationsgefälle zwischen der Polizei und Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörden und Ihnen sowie Ihrer Verteidigung ausgeglichen und eine unnötige Selbstbelastung verhindert werden.
Rechtsanwalt Briel übernimmt infolge für Sie die gesamte Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Sie müssen sich keine Sorgen machen, unerwartet kontaktiert zu werden oder wie Sie auf Schreiben reagieren. Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Verteidigung.
Nach Erhalt der Akten erhalten Sie eine ehrliche und umfassende Analyse der Situation und die Erörterung der besten Handlungsoptionen. Gemeinsam mit Ihnen arbeitet Rechtsanwalt Briel als Ihr Verteidiger an einer individuellen Verteidigungsstrategie, um das Verfahren möglichst glimpflich für Sie zu beenden.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu Rechtsanwalt Jascha Briel auf! Der erste Schritt auf dem Weg zu einer maßgeschneiderten Verteidigung beginnt hier.
Rechtsanwalt Briel bietet Ihnen als erfahrener Strafverteidiger dabei nicht nur Diskretion und Verständnis, sondern auch kompetente Planung Ihrer Verteidigung – basierend auf den aktuellsten Rechtskenntnissen. Gemeinsam identifizieren Sie Ihre Verteidigungsziele und handeln schnell, um in kritischen Situationen entschlossen auftreten zu können.
Egal, wo Sie in Deutschland leben, die erfahrene Kanzlei von Rechtsanwalt Briel bietet umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts, einschließlich Jugend-, Sexual-, Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafsachen. In vielen Fällen - insbesondere wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger zu benennen - ist auch eine Pflichtverteidigung möglich.
Nehmen Sie noch heute die Zügel Ihrer Verteidigung in die Hand! Vertrauen Sie in dieser schwierigen Situation auf einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der für Ihre Rechte kämpft und den Prozess in Ihrem Sinne gestaltet.
Rechtsanwalt Jascha Briel - Individuelle Strafverteidigung nach Maß in Hamburg-Schnelsen
Telefon: 040 / 58 91 79 01 | Adresse: Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg (Schnelsen)
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