Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?

Jetzt schnell handeln und Einspruch einlegen!

Wenn Ihnen ein Strafbefehl vom Gericht zugestellt wurde, ist besonders schnelles handeln erforderlich!

Sofern Sie nach Erhalt nichts unternehmen, wird der Strafbefehl 2 Wochen nach Zugang bei Ihnen rechtskräftig und die im Strafbefehl ausgesprochene Verurteilung, bzw. Rechtsfolge ist - bis auf wenige Ausnahmen in denen eine Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand möglich ist - in Stein gemeißelt.

Nach Zustellung des Strafbefehls in Ihren Briefkasten haben Sie 2 Wochen Zeit um bei dem zuständigen Gericht gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist bei Gericht eingegangen sein, so dass ein zu spät versandter Brief Sie an der wirksamen Einlegung eines Einspruchs hindern kann.

Die Folge eines rechtzeitigen Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist, dass dieser nicht bestandskräftigt wird, sondern das zuständige Gericht aufgrund Ihres Einspruchs einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt in welchem Ihr Fall vor dem Strafgericht verhandelt wird.

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich von Rechtsanwalt Briel bezüglich Ihres Einspruchs beraten und erhalten eine Einschätzung über die Chancen und Risiken eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl von einem erfahrenen Strafverteidiger.

Sie können auch Rechtsanwalt Briel mit der rechtzeitigen Einlegung eines Einspruchs gegen einen Ihnen zugestellten Strafbefehl beauftragen. In geeigneten Fällen kann dieser den Einspruch ggf. auch - selbstverständlich ausschließlich nach Rücksprache mit Ihnen - auf bestimmte Punkte, wie z.B. die konkrete Rechtsfolge (d.h. die Höhe der Strafe) beschränken um auf diesem Weg effizienter und auch kostengünstiger für Sie zu einem Abschluss des Strafverfahrens zu gelangen.

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl empfiehlt sich regelmäßig nicht nur für unschuldige Personen, sondern insbesondere auch dann wenn Sie die Ihnen zur Last gelegte Tat grundsätzlich gestehen möchten. Typischerweise werden bei einer Verurteilung im Wege des Strafbefehlsverfahrens nicht sämtliche Strafmilderungsgründe entsprechend gewürdigt, so dass ein Einspruch und eine sich ggf. anschließende Hauptverhandlung zu einer deutlich geringeren Strafe führen kann.

Routinemäßig wird zeitgleich mit der fristwahrenden Einlegung des Einspruchs bei Gericht die Akteneinsicht in die dem Strafverfahren zugrundeliegende Verfahrensakte beantragt. Nach Erhalt der Akteneinsicht und Erörterung des Akteninhalts mit dem Mandanten eröffnen sich regelmäßig Verteidigungsansätze, welche oft zu einem günstigeren Verfahrensergebnis führen und anhand derer der eingelegte Einspruch auch substantiiert begründet werden kann. 

Verpassen Sie nicht die Chance, den Strafbefehl auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen und ggf. die im Strafbefehl gegen Sie verhängte Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe abzumildern.
Lassen Sie es nicht zu, dass Sie ohne zuvor vor Gericht angehört worden zu sein durch den bestandskräftigen Strafbefehl rechtskräftig verurteilt werden, sondern vereinbaren so schnell wie möglich einen Termin bei einem erfahrenen Strafverteidiger und Spezialisten für Strafbefehle und Einsprüche.
 

Nehmen Sie Ihre Verteidigung mit der kompetenten und schlagkräftigen Unterstützung eines Verteidigers selbst in die Hand!

Rechtsanwalt Jascha Briel - Individuelle Strafverteidigung nach Maß in Hamburg-Schnelsen

Telefon: 040 / 58 91 79 01 | Adresse: Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg (Schnelsen)

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