Im Kontext der Strafverteidigung im Deliktsfeld Sexualstrafrecht stehen vielfältige und meist gravierende Delikte im Mittelpunkt, die nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Fragen aufwerfen. Hierzu zählen unter anderem sexuelle Übergriffe, bzw. sexueller Missbrauch, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung. Ebenfalls dem Bereich des Sexualstrafrechts zuzuordnen sind die Delikte der Erstellung, des Besitzes oder der Drittbesitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten, bzw. Medien oder auch Jugendpornographie. Alle diese Delikte haben gemeinsam, dass Sie aufgrund der intimen und höchstpersönlichen Thematik äußerst sensibel für Täter und vermeintliche Opfer sind und von einem Strafverteidiger ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Fachwissen erfordern.
Angesichts der mitunter hohen Strafen, die in diesen Fällen drohen, ist es für jeden Beschuldigten unerlässlich, einen erfahrenen und spezialisierten Verteidiger an seiner Seite zu haben. Sexualstrafrechtliche Verfahren sind oft komplex und scheinen in der öffentlichen Wahrnehmung oft bereits durch Vorurteile und Stigmatisierung entschieden zu sein. Ein auf Strafrecht und Sexualstrafrecht spezialisierter und qualifizierter Anwalt kann hier eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihrer Strafverteidigung spielen.
Ein weiterer gerade bei Sexualstraftaten ernst zu nehmender Aspekt ist die Gefahr der öffentlichen Rufschädigung durch ein entsprechendes Ermittlungs- oder Strafverfahren. Die Medien berichten fast täglich über Sexualstraftaten, und ein unbedachter Umgang mit der Situation kann schwerwiegende Folgen für das persönliche und auch berufliche Leben des Beschuldigten haben. Ein Strafverteidiger kann helfen, diese Risiken zu minimieren und eine angemessene Verteidigungsstrategie auch im Hinblick auf Ihr Bild in der Öffentlichkeit zu entwickeln.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Verteidiger unberechtigten Vorwürfen entschieden gegenübertreten kann. In einem rechtsstaatlichen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung, jedoch kann der Druck und die Vorverurteilung durch Gesellschaft und Medien enorm sein. Professionelle Verteidigung ist daher entscheidend, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren.
Schließlich muss auch der Zusammenhang von öffentlichen Verhandlungen bedacht werden, die nicht nur die rechtliche, sondern auch die persönliche Situation des Angeklagten belasten können. Oft kommt es gerade bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht, z.B. bei einer vorgeworfenen Vergewaltigung oder dem Besitz von Kinderpornographischen Bildern und Videos zu einem ernsthaften Auseinanderdriften von Freunden und Familie, sobald die Vorwürfe im Raum stehen. Der Einsatz eines erfahrenen Strafverteidigers kann entscheidend dazu beitragen, sowohl die rechtlichen als auch die sozialen Folgen zu managen und nach Möglichkeit zu mildern.
Sie können sich sicher sein, dass Rechtsanwalt Briel Ihre Verteidigung bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat ernst nimmt und Ihnen insbesondere keinerlei Vorwürfe hinsichtlich der Ihnen vorgeworfenen Tat macht, sondern das Thema mit der selbstverständlich gebotenen Diskretion und Verschwiegenheit behandelt.
Wenn Ihnen eine Tat aus dem Bereich des Sexualstrafrechts vorgeworfen wird zögern Sie daher nicht, unverzüglich einen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg Schnelsen zu vereinbaren und mich mit Ihrer Strafverteidigung zu beauftragen.
Rechtsanwalt Jascha Briel - Individuelle Strafverteidigung nach Maß in Hamburg-Schnelsen
Telefon: 040 / 58 91 79 01 | Adresse: Glißmannweg 1 - 22457 Hamburg (Schnelsen)
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